Seitenbereiche

Was ist bei Kapitalerträgen zu beachten?

Inhalt

Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.

Davon ausgenommen sind nur Einkünfte aus

  • Geldeinlagen und
  • nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, insbesondere Zinsen aus Girokonten und Sparbüchern.

Sie werden wie in der Vergangenheit weiterhin mit 25 % Kapitalertragsteuer besteuert.

Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge aus Investmentfonds werden immer mit 27,5 % besteuert, auch wenn darin Einkünfte aus Geldeinlagen enthalten sind.

Mit 27,5 % werden nun auch Ausschüttungen aus Genossenschafts- und Agrargemeinschaftsanteilen, die zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehören, besteuert.

Kapitaleinkünfte, die mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert sind (d. h. die Einkommensteuer ist mit der Kapitalertragsteuer abgegolten), müssen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es ist allerdings möglich, für diese Einkünfte die Regelbesteuerung zu beantragen. Dann werden die Kapitalerträge mit dem jeweilig anzuwendenden Einkommensteuertarif besteuert. Das kann bei geringem bzw. negativem Einkommen vorteilhaft sein.

Behandlung der Verluste aus Einkünften aus Kapitalvermögen

Verluste im außerbetrieblichen Bereich

Die unterschiedlichen Steuersätze (25 % oder 27,5 %) stehen einem Verlustausgleich nicht entgegen. Es gelten allerdings Verlustausgleichsbeschränkungen (wie z. B. Verluste aus Fremdwährungsbankeinlagen mit Sparbuchzinsen). Jene Kapitalerträge, die nach dem Einkommensteuertarif besteuert werden, dürfen nicht mit Kapitalerträgen ausgeglichen werden, die mit einem der besonderen Steuersätze besteuert werden.

Stand: 29. Juni 2016

Bild: M. Schuppich - Fotolia.com

Wir über uns

In der Accurata Wirtschaftstreuhandgruppe betreuen vier selbstständige, voneinander rechtlich unabhängige Steuerberatungskanzleien an 4 Standorten (Krems, Pöggstall, Eisenstadt, Wien Innere Stadt) mehr als 2000 Klienten. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.