Seitenbereiche

Steuerbefreiung für bestimmte Aushilfen läuft per 31.12.2019 aus

Inhalt

Bis 31.12.2019 ist es möglich, bestimmte geringfügig beschäftigte Aushilfen steuerfrei im Betrieb zu beschäftigen. Hier galt es eine Reihe von Voraussetzungen einzuhalten und gut zu dokumentieren. So durfte unter anderem der Dienstnehmer nicht mehr als 18 Tage im Kalenderjahr als steuerbefreite Aushilfskraft tätig sein oder auch der Arbeitgeber durfte an maximal 18 Tagen im Kalenderjahr solche Aushilfskräfte beschäftigen. Diese steuerliche Begünstigung läuft nun per 31.12.2019 aus.

Für die Sozialversicherung bleiben die entsprechenden Regelungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz noch bis Ende 2020 relevant.

Stand: 26. November 2019

Bild: goldbany - Fotolia.com

Wir über uns

In der Accurata Wirtschaftstreuhandgruppe betreuen vier selbstständige, voneinander rechtlich unabhängige Steuerberatungskanzleien an 4 Standorten (Krems, Pöggstall, Eisenstadt, Wien Innere Stadt) mehr als 2000 Klienten. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.