Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF auch in 2022 ein Sachbezug in Höhe von 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Stand: 27. November 2021
Wir über uns
In der Accurata Wirtschaftstreuhandgruppe betreuen vier selbstständige, voneinander rechtlich unabhängige Steuerberatungskanzleien an 4 Standorten (Krems, Pöggstall, Eisenstadt, Wien Innere Stadt) mehr als 2000 Klienten. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich!