Seitenbereiche

Grunderwerbsteuer / Grundstückswert

Inhalt

Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.

Der Grundstückswert wird beispielsweise verwendet

  • bei Anteilsübertragungen/-vereinigungen und Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz,
  • bei Erwerben im Familienverband und im Todesfall (diese Erwerbe gelten immer als unentgeltliche Erwerbe),
  • wenn eine Gegenleistung zwar vorhanden wäre, aber sie nicht ermittelt werden kann und
  • bei allen anderen unentgeltlichen Übertragungen.

Ermittlung des Grundstückswerts

Der Grundstückswert ist ein eigener Wert, der nur zur Berechnung der Grunderwerbsteuer benötigt wird. Er kann ermittelt werden durch:

  • Eine pauschale Berechnung, für die grundsätzlich folgende Formel gilt:
    (anteilige) Grundfläche x Bodenwert/m² x 3 x Hochrechnungsfaktor
    + Nutzfläche bzw. (anteilige) Bruttogrundfläche x Baukostenfaktor (vermindert um die Bauweise/Nutzungsminderung sowie Altersminderung)
  • Den Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer im Jahr 2016 (wenn im Spiegel eine vergleichbare Immobilie bewertet wird) bzw. ab 2017 muss der Immobilienpreisspiegel der Statistik Österreich verwendet werden. Hier ist jeweils noch ein Abschlag von 28,75 % zu rechnen.
  • Nachweis des geringeren gemeinen Wertes

Stand: 21. Dezember 2015

Bild: drubig-photo - Fotolia.com

Wir über uns

In der Accurata Wirtschaftstreuhandgruppe betreuen vier selbstständige, voneinander rechtlich unabhängige Steuerberatungskanzleien an 4 Standorten (Krems, Pöggstall, Eisenstadt, Wien Innere Stadt) mehr als 2000 Klienten. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.