Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung hat mit 1.1.2021 auch das neu geschaffene Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) seine Arbeit aufgenommen. In dieser zentralen Behörde werden nunmehr die Aufgaben der Finanzämter als Finanzstrafbehörden, der Finanzpolizei als Kontrollorgan für Lohn- und Sozialdumping sowie der Steuerfahndung gebündelt.
Aufgabenbereich
Der Aufgabenbereich des ABB umfasst die vier Geschäftsbereiche
- Finanzstrafsachen,
- Finanzpolizei,
- Steuerfahndung und
- Zentralstelle für Internationale Zusammenarbeit,
die jeweils durch einen eigenen Bereichsleiter verantwortet werden.
Während die Geschäftsbereiche Finanzpolizei, Steuerfahndung und Internationale Zusammenarbeit in ihren Aufgabenbereichen weitestgehend unverändert bleiben, hat der Geschäftsbereich für Finanzstrafsachen eine weitere Kompetenz erhalten und ist nunmehr auch zur Einhebung, Sicherung, Einbringung sowie zum Vollzug der nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) verhängten Geld- und Freiheitsstrafen befugt.
Prüfungsbefugnis
In seiner Funktion als Finanzstrafbehörde ist das ABB nunmehr auch zur Klärung von Sachverhalten, zur Nachschau und zur Durchführung von Prüfungen im Sinne der Abgaben- und Monopolvorschriften befugt. Die ausführenden Organe des ABB haben dabei die gleichen Befugnisse wie die Organe einer Abgabenbehörde.
Einbringung von Selbstanzeigen
Künftig können Selbstanzeigen entweder bei einem Finanzamt (Finanzamt Österreich oder Finanzamt für Großbetriebe) oder beim ABB eingebracht werden. Sofern es sich um zollrechtliche Verstöße handelt, liegt die Zuständigkeit beim Zollamt Österreich.
Örtliche Zuständigkeit
Die Mitarbeiter des ABB sind dezentral den Dienststellen des Finanzamtes Österreich (FAÖ) zugeteilt. Der operative Fachbereich und der Bereich Strafsachen sind in die Bereiche Wien, Mitte, Ost, Süd und West gegliedert, wobei im Rahmen der Fallbearbeitung nach Möglichkeit darauf Bedacht genommen werden soll, regionale Nahverhältnisse zu wahren.
Stand: 27. April 2021
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