Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2016: 1,024.
ASVG | |
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Geringfügigkeitsgrenze täglich monatlich Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 31,92 € 415,72 € 623,58 |
Höchstbeitragsgrundlage täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen |
€ 162,00 € 4.860,00 € 9.720,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung |
€ 5.670,00 |
Änderung Steuerreform: Im Zuge der Steuerreform wurde die Höchstbeitragsgrundlage, zusätzlich zur Aufwertung mit der Aufwertungszahl, um € 90,00 monatlich (€ 3,00 pro Tag) erhöht.
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil |
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bis € 1.311,00 | 0 % |
über € 1.311,00 bis € 1.430,00 | 1 % |
über € 1.430,00 bis € 1.609,00 | 2 % |
über € 1.609,00 | 3 % |
Stand: 27. Oktober 2015
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