Inhalt
Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell sind Sonderausgaben immer in jenem Veranlagungsjahr zu berücksichtigen, in dem sie bezahlt werden.
Sonderausgaben sind u. a. Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung.
1. Renten und dauernde Lasten
2. Automatische Berücksichtigung von Sonderausgaben
3. Kirchenbeitrag
4. Steuerberatungskosten
5. Spenden
6. Thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und Ersatz von fossilen Heizungssystemen
7. Verlustabzug
8. Höchstbetragsbeschränkung
Stand: 1. Jänner 2024
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